Winterwonderland im Zillertal

Im Winter gehen Sie von Ihrem 5-Zimmer-Appartement nur 5-10 Minuten zum Schilift, welcher Sie in kürze in das Schigebiet
Horbergbahn/Penken – Zillertal 3000 bringt .
Dort können Sie sich auf über 159 km Schipiste so richtig verausgaben. Egal ob Sie in einem Tag alle Pisten erkunden wollen, ein Freestyleakrobat, ein Genuss-Cruiser oder ein Sonnenanbeter sind, auf unseren Schipisten, dem Vans-Penken-Park, den verschiedensten Schihütten, sogar auf der Harakiri-Abfahrt kommt jeder Schifahrer oder Snowboarder auf seine Kosten.
Hier ein Blick auf die Panomax-Livecam (Standort Unterberg Bergstation).
Die Langlaufloipe verläuft direkt unterhalb unseres Hauses (20 m) und ist in einem Teilstück sogar abends beleuchtet.
Der Ziller-Spazierweg ist auch nach nur 1 Minute Gehweg auf der Dorfstraße erreichbar, somit können Sie die umliegenden Orte Schwendau/Hippach und Mayrhofen abseits des Autoverkehrs besuchen.
Schibushaltestellen sind nur 100 Meter vom Haus entfernt.
Lebensmittelgeschäfte in 2 km Entfernung, können aber mit dem Schibus erreicht werden, ein Auto ist somit nicht dringend erforderlich.
Winterspaß für die Kleinen
Direkt an der Horbergbahn-Talstation befindet sich ein Tellerlift und ein Zauberteppich, an dem sich Ihre Kleinsten schon mal ausprobieren können.
Hier lesen Sie die aktuellen (13.12.2021) Informationen zum Betrieb der Seilbahnen:
2G-Nachweis bei der Beförderung mit Seilbahnen
- Für die Nutzung der Seilbahnen und Lifte sind die Skigebiete dazu verpflichtet, bei allen Gästen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr einen gültigen 2G-Nachweis(geimpft oder genesen) zu kontrollieren. Das Ticket ermöglicht nur dann den Zutritt ins Skigebiet, wenn ein entsprechender 2G-Status nachgewiesen wird.
- Die Überprüfung Ihres 2G-Nachweises bzw. die Freischaltung Ihres Tickets kann wie folgt geschehen (dies gilt auch für bereits gekaufte Saisonkarten):
- Webportal
Im Webportal (www.myzillertal.app/safe2ski) können Sie Ihr Ticket schon vor der Ankunft im Skigebiet einfach mit Ihrem 2G-Nachweis verknüpfen.
Voraussetzung: Ticket + digitaler 2G-Nachweis - Ticket-Automaten und Greenpass Check Stationen
An einigen unserer Talstationen stehen Ihnen Ticket-Automaten und teilweise zusätzliche „Greenpass Checks“ zur Verfügung. Hier verknüpfen Sie Ihr Ticket schnell und einfach mit Ihrem 2G-Nachweis. - Ticketkauf in Ihrer Unterkunft im Zillertal
Die Freischaltung für Gäste ist entweder durch Ihren Gastgeber möglich, sofern dieser über die technische Kasseninfrastruktur (OPOS) verfügt oder teilweise können Sie in Ihrer Unterkunft die Keycard beziehen, um den gewünschten Skipass ONLINE zu kaufen und gleich selbst die Freischaltung mit dem digitalen 2G-Nachweis im Webportal (www.myzillertal.app/safe2ski) vorzunehmen. Somit gelangen Sie direkt zur Seilbahn und vermeiden Wartezeiten an den Kassen oder Greenpass Check Stationen. - Kassen
Die Freischaltung Ihres Tickets kann auch direkt beim Kauf an unseren Skipasskassen erfolgen. Voraussetzung: 2G-Nachweis
Bitte halten Sie Ihr persönliches EU konformes 2G-Zertifikatfür die Dauer des Aufenthalts im Skigebiet jederzeit für mögliche Kontrollen bereit.
Ausnahmen von der 2G-Pflicht für die Beförderung mit Seilbahnen
- Die Verpflichtung eines 2G-Nachweises gilt nicht für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. In solchen Fällen ist ein Nachweis einer befugten Stelle über einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, zusammen mit einem ärztlichen Attest vorzuweisen.
Kinder
- Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr müssen keinen 2G-Nachweis erbringen.
- Für Kinder zwischen 12 und 15 Jahren ist ein 2G-Nachweis zu erbringen.
- Für österreichische schulpflichtige Kinder ist der „Ninja-Pass“ der Schulen dem 2-G-Nachweis gleichgestellt. Wenn die Testintervalle unter der Woche entsprechend der Schulverordnung eingehalten werden (mindestens 2 Mal pro Woche ein PCR-Test), gilt der „Ninja-Pass“ auch am Freitag, Samstag und Sonntag der jeweiligen Woche als 2-G-Nachweis. Für die schulfreie Zeit ist eine Sonderregelung vorgesehen: Für in Österreich schulpflichtige Kinder, die auch in der schulfreien Zeit von Montag bis Freitag einen gültigen Testnachweis vorweisen können (mind. 2 Mal pro Woche einen PCR-Test), gilt dies auch weiterhin als 2-G-Nachweis.
- Für nicht in Österreich schulpflichtige Kinder gilt die Regelung des Ninja Passes sinngemäß auch für Personen im schulpflichtigen Alter, die sich in Österreich nicht dauernd aufhalten. Das bedeutet, dass sie, wenn sie während einer Kalenderwoche durchgehend negative Tests (von denen zumindest 2 Tests PCR-Tests sind) nachweisen können, diese die 2G-Pflicht ersetzen.
FFP2-Maskenpflicht für Kunden
- In geschlossenen Anstellbereichen von Seilbahnen, in den Kabinen und auf Sesseln mit Wetterschutzhauben gilt eine generelle FFP2-Maskenpflicht.
- Für Kinder von 7 bis 14 Jahren ist ein normaler MNS, z.B. ein Schlauchschal ausreichend.
- Kinder von 0 bis 6 Jahren sind davon ausgenommen.
Nachweise über eine geringe epidemiologische Gefahr:
- Die Gültigkeitsdauer der Impfzertifikate beträgt 270 Tage.
- Für Janssen-Geimpfte (Impfstoff von Johnson & Johnson) gilt ab 03.01.2022: Es braucht eine 2. Dosis für einen gültigen Grünen Pass.
- Die Gültigkeitsdauer des Genesungszertifikates beträgt 180 Tage.
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